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DIHK-Studie: Bürokratie überlastet Mittelstand
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ToggleDie Vorschriften im Gastgewerbe zeigen, zu welchem bürokratischen Aufwand Unternehmen verpflichtet sind. Anhand von 14 Hotels und Gasthöfen wurden die Arbeitsstunden erfasst, die für staatliche Vorgaben wie Kassenrichtlinie, Datenschutzgrundverordnung, Arbeitszeitgesetz, Mindestlohndokumentationen, Hygienedokumentationen und das Bundesmeldegesetz aufgewendet werden mussten.
Hier die Fakten:
- 125 gesetzliche Verpflichtungen im Gastgewerbe, davon sind 43 % branchenspezifisch.
- 40 % bis 70 % dieser Verpflichtungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmensprozess und dienen lediglich behördlichen Anforderungen.
- 2,5 % des Jahresumsatzes müssen mittelständische Unternehmen im Gastgewerbe für Bürokratie aufwenden.
- Die durchschnittliche Bürokratiebelastung beträgt 12.000 bis 60.000 Euro pro Jahr.
- Durchschnittlich macht ein Unternehmer 14 Überstunden pro Woche, um den staatlichen Pflichten nachzukommen.
Die Belastung entsteht nicht nur durch die hohen Kosten der Bürokratie, sondern auch durch Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Umsetzung der Vorschriften.
Ein Abbau der bürokratischen Lasten wäre daher dringend erforderlich,um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können und weiterhin erfolgreich zu sein.
125 gesetzliche Verpflichtungen im Gastgewerbe, davon sind 43 % branchenspezifisch.
Das Gastgewerbe ist stark reguliert und unterliegt insgesamt 125 verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Steuern, Arbeitsrecht, Datenschutz und Hygienevorschriften. Von diesen 125 Vorgaben sind etwa 43 % speziell auf das Gastgewerbe zugeschnitten. Branchenspezifische Vorgaben beziehen sich auf Regularien, die in anderen Branchen nicht oder nur in abgeschwächter Form existieren. Beispiele hierfür sind besondere Hygieneanforderungen in der Lebensmittelzubereitung und -lagerung, spezifische Brandschutzvorgaben oder das Bundesmeldegesetz, das besagt, dass Hotels Übernachtungsgäste registrieren müssen. Diese Vorschriften erfordern nicht nur finanziellen, sondern auch zeitlichen Aufwand, da Betriebe sicherstellen müssen, dass sie den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen vollständig nachkommen. Die Vielzahl der Regularien bedeutet für die Betriebe eine erhebliche Bürokratiebelastung. Für kleinere Unternehmen, die weniger Personal und Ressourcen haben, um sich um diese Pflichten zu kümmern, ist dies besonders belastend. Branchenspezifische Vorschriften verlangen oft tiefere Fachkenntnisse und spezielle Schulungen, um diese korrekt umzusetzen.
40 % bis 70 % dieser Verpflichtungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmensprozess und dienen lediglich behördlichen Anforderungen.
Ein erheblicher Teil der gesetzlichen Vorgaben im Gastgewerbe hat keinen direkten Bezug zum eigentlichen Betriebsablauf eines Unternehmens. Das bedeutet, dass zwischen 40 % und 70 % der Anforderungen nicht zur Verbesserung der Betriebsabläufe oder zur Steigerung der Effizienz beitragen. Stattdessen dienen diese Verpflichtungen fast ausschließlich der Erfüllung von behördlichen Auflagen. Dazu zählen beispielsweise Dokumentationspflichten, wie die Aufzeichnung von Arbeitszeiten oder die regelmäßige Überprüfung von Kassen. Diese Verpflichtungen bringen in der Regel keine zusätzlichen Vorteile für das Unternehmen, sondern verursachen lediglich Aufwand. In vielen Fällen empfinden Unternehmer solche Pflichten als reine Formsache, die zwar unerlässlich für die Einhaltung der Vorschriften ist, aber gleichzeitig Ressourcen bindet, die für das eigentliche Kerngeschäft – wie die Betreuung von Gästen oder die Optimierung betrieblicher Abläufe – fehlen. Die Tatsache, dass diese Verpflichtungen keinen Mehrwert für das Unternehmen bringen, verstärkt den Frust und den Wunsch nach einer Vereinfachung oder einem Abbau der Bürokratie.
2,5 % des Jahresumsatzes müssen mittelständische Unternehmen im Gastgewerbe für Bürokratie aufwenden.
Mittelständische Unternehmen im Gastgewerbe, zu denen der Großteil der Hotels und Gasthöfe gehört, müssen im Durchschnitt 2,5 % ihres Jahresumsatzes für die Erfüllung von bürokratischen Anforderungen ausgeben. Diese Kosten beinhalten unter anderem die Verwaltung von Dokumentationen, das Einholen von Genehmigungen und die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Für ein mittelständisches Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise einer Million Euro bedeutet dies, dass 25.000 Euro allein für Bürokratie ausgegeben werden. Diese Summe könnte in andere Bereiche wie die Verbesserung des Gästeservices, die Instandhaltung der Infrastruktur oder die Weiterbildung von Mitarbeitern investiert werden. Besonders für kleinere Unternehmen, deren Margen ohnehin nicht sehr hoch sind, kann dieser Prozentsatz einen erheblichen finanziellen Druck darstellen. Die Höhe dieser Kosten verdeutlicht die Dringlichkeit, bürokratische Prozesse zu verschlanken und effizienter zu gestalten, damit Unternehmen mehr von ihrem Umsatz in das eigentliche Geschäft und weniger in bürokratische Aufgaben investieren können.
Die durchschnittliche Bürokratiebelastung beträgt 12.000 bis 60.000 Euro pro Jahr.
Die Kosten, die durch Bürokratie verursacht werden, können je nach Größe und Art des Unternehmens zwischen 12.000 und 60.000 Euro pro Jahr betragen. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie den Kosten für Personal, das ausschließlich mit der Verwaltung und Dokumentation beauftragt ist, sowie den Ausgaben für spezialisierte Berater, Anwälte oder Steuerberater, die hinzugezogen werden müssen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hinzu kommen mögliche Bußgelder oder Strafen, die entstehen können, wenn gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden. Die Spannbreite der Bürokratiekosten zeigt, dass größere Betriebe tendenziell stärker belastet werden, da sie aufgrund ihrer Betriebsgröße mehr Vorschriften erfüllen müssen. Gleichzeitig haben kleinere Betriebe oft weniger Ressourcen, um diese Kosten abzufedern, was sie relativ gesehen stärker belastet. Diese finanziellen Mittel könnten besser in den Ausbau des Angebots, die Verbesserung der Servicequalität oder in Marketingmaßnahmen investiert werden, um das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten.
Durchschnittlich macht ein Unternehmer 14 Überstunden pro Woche, um den staatlichen Pflichten nachzukommen.
Viele Unternehmer im Gastgewerbe verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit damit, die bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. Im Durchschnitt sind es 14 Überstunden pro Woche, die zusätzlich zur regulären Arbeitszeit aufgebracht werden müssen, um den staatlichen Pflichten nachzukommen. Diese Überstunden entstehen oft durch die Notwendigkeit, sich ständig auf dem Laufenden zu halten, welche neuen Vorschriften gelten, und sicherzustellen, dass alle Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt werden. In kleinen und mittelständischen Betrieben gibt es selten eine eigene Abteilung, die sich ausschließlich mit Verwaltung und Bürokratie befasst, weshalb diese Aufgaben oft von den Inhabern oder Führungskräften selbst übernommen werden. Die daraus resultierenden Überstunden beeinträchtigen nicht nur das persönliche Wohlbefinden der Unternehmer, sondern gehen auch zulasten der Zeit, die für die eigentlichen betrieblichen Aufgaben wie die Betreuung von Gästen, das Management des Personals oder die strategische Unternehmensentwicklung zur Verfügung steht. Die hohe Belastung durch Überstunden verdeutlicht die Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen und Prozesse zu vereinfachen, um die Arbeitslast zu verringern.