Praktischer Tipp: E-Bilanz

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Jetzt schnelles Handeln erforderlich

Als Elektronische Bilanz oder E-Bilanz wird die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt in Deutschland bezeichnet.

Auch wenn auf öffentlichen Druck hin die Nichtbeanstandungsregelung im Rahmen des  BMF-Schreibens vom 05. Juli 2011 Unternehmen die Möglichkeit einräumt, die steuerliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 in Papierform einzureichen, so ist spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 eine Übertragung in elektronischer Form vorgeschrieben.
Die zeitliche Verschiebung verschafft Unternehmen zwar kurzfristig Luft. Die Anforderungen an unterstützende Prozesse und Software bleiben aber, wobei der Detaillierungsgrad der zu liefernden Informationen steigen wird. Für die Übermittlung ist die Verwendung des XBRL Standards vorgesehen.
Komponenten sind die (Handels-)Bilanz, die GuV, die Ergebnisverwendung, die Kapitalkontenentwicklung sowie die Überleitungsrechnung bzw. Steuerbilanz. Inhalte zur allgemeinen Steuertaxonomie liegen zwar vor, es gibt aber bisher keine endgültige Gliederungstiefe. Und es gibt weiterhin offene Fragen zu Spezial-Taxonomien und dazu, wie Unternehmen die kommenden Änderungen technisch und organisatorisch umsetzen sollen.
Den betroffenen Firmen ist zu empfehlen, schnellstmöglich alle Maßnahmen in die Wege leiten, die es ermöglichen, Adaptionen vorzunehmen und das Jahr 2012 als Testlauf zu nutzen. Auftretende Probleme können dann ohne Zeitdruck gelöst werden, damit eine elektronische Übertragung ab dem Wirtschaftsjahr 2013 gewährleistet ist.
Insbesondere müssen Kontenpläne analysiert, angepasst und neue Konten generiert werden, damit aufbau- und ablauforganisatorisch den künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Steuer-Taxonomie entsprochen werden kann.

Frank Klix, Krefeld, Telefon 02151-7679780, eMail klix@kmu-berater.de
Quelle: KMU-Berater-News 2012-01 vom Mai 2012