KI in der Beratung: Holen Sie sich die Freigabe Ihrer Mandanten

KI in der Beratung

KI ist in vielen Beratungsbüros längst Alltag: E-Mails vorsortieren, Unterlagen auswerten, Bescheide prüfen, Entwürfe vorbereiten. Doch wer dabei echte Mandantendaten in eine KI gibt, sollte vorher eines klären: Ist der Mandant damit einverstanden?

Was das Berufsrecht sagt

Für Rechtsanwälte und Steuerberater regeln § 43e BRAO und § 62a StBerG, wann externe Dienstleister Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten dürfen. Sie unterscheiden zwei Fälle:

  • Allgemeine Infrastruktur wie IT-Support, Cloud-Speicher oder Aktenvernichtung: Der Dienstleister sieht Mandantendaten höchstens nebenbei. Eine Zustimmung ist nicht nötig.
  • Leistungen für ein konkretes Mandat wie Gutachter oder Dolmetscher: Vertrauliche Informationen werden gezielt weitergegeben. Hier braucht es die Einwilligung des Mandanten.

KI ist eher Kollege als Werkzeug

Rechtsanwalt Oscar Radunski ordnet KI in der Fachzeitschrift „Kanzleiführung professionell“ (IWW, 11/2026) klar dem zweiten Fall zu: Sobald eine KI Mandatsakten liest, auswertet oder Entwürfe daraus erstellt, ist sie kein bloßes Schreibprogramm, sondern arbeitet inhaltlich am Mandat mit. Das gilt auch dann, wenn die KI standardisiert für alle Mandate eingesetzt wird. Ohne Einwilligung bleibt nur, mit anonymisierten Daten, öffentlichen Quellen oder fiktiven Fällen zu arbeiten.

Die Frage ist in der Fachwelt umstritten: Deutscher Anwaltverein und Bundessteuerberaterkammer sehen mehr Spielraum. Wer sich die Zustimmung holt, ist aber auf der sicheren Seite.

Der Aufwand ist gering

  • Neue Mandate: eine KI-Klausel in den Beratungsvertrag aufnehmen.
  • Bestehende Mandate: eine kurze E-Mail mit der Bitte um Zustimmung genügt.
  • Mündliche Verträge: ein guter Anlass, das Mandatsverhältnis schriftlich festzuhalten.

Ein möglicher Formulierungsvorschlag: „Sie stimmen zu, dass wir gängige KI-Anwendungen (z. B. …) unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit einsetzen.“

Auch für andere Berater ein Thema

Unternehmens-, IT- oder Fördermittelberater unterliegen nicht BRAO oder StBerG. Vertraulichkeitsvereinbarungen und die DSGVO gelten aber auch für sie. Transparenz über den KI-Einsatz schafft Vertrauen und schützt vor späteren Diskussionen.

Quelle: Radunski, „Wann muss die Zustimmung der Mandanten zum Einsatz von KI eingeholt werden?“, KP Kanzleiführung professionell 11/2026, IWW Institut, 16.10.2026