Förderung zur Unternehmensberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten

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Die neuen Richtlinien zur Beratungsförderung geben auch "Unternehmen in Schwierigkeiten" eine Chance, Beratungszuschüsse zu erhalten.

Was sind “Unternehmen in Schwierigkeiten” und welche Möglichkeiten haben sie an öffentliche Hilfen oder Fördermittel zu kommen? KMU Berater Thomas Schader schildert, wie die EU-Definition für diese Unternehmen lautet und gibt einen Einblick in den notwendigen Fördercheck.

Beratungsförderung auch für Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind

Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten, Sie möchten aber dennoch einen Fördercheck durchführen lassen um staatliche Fördermittel für eine an Ihren Betrieb angepasste Unternehmensberatung zu erhalten? In diesem Fall finden Sie generelle Informationen zur Beratungsförderung in den “KMU-Berater News 2016-01: Beratungsförderung – Chance für den Mittelstand”.

EU-Definition: “Was sind Unternehmen in Schwierigkeiten?”

Damit Unternehmen als “in Schwierigkeit befindlich” anerkannt werden und damit die speziellen finanziellen Hilfen durch Fördermittel beantragen können, müssen sie mindestens einem der folgenden Punkte aus der aktuellen EU-Definition entsprechen:

  • Bei Kapitalgesellschaften ist mehr als die Hälfte des Stammkapitals verbraucht. Das kann dann der Fall sein, wenn das aufsummierte Eigenkapital nach Abzug der aufgelaufenen Verluste nur noch der Hälfte des eingetragenen Stammkapitals beträgt.
  • Bei Personengesellschaft oder Einzelunternehmen sind die Hälfte der Eigenmittel durch aufgelaufene Verluste verloren gegangen

Eine Sonderstellung haben kleine und mittelständische Betriebe nach deren Existenzgründung: Bis zu 3 Jahren nach Gründung werden KMU nicht als “Unternehmen in Schwierigkeiten” deklariert und haben so nur sehr eingeschränkten Zugriff auf die Fördermittel für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Für Existenzgründer lohnt aber generell trotzdem ein Fördercheck über die KMU Berater, denn für Existenzgründer werden Fördermittel aus anderen Förderprogrammen gewährt. Gute Anlaufstellen für eine Unternehmensberatung bzw. Existenzgründerberatung bieten die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zertifizierten KMU Berater des KMU Bundesverbandes Freier Berater e.V.

Folgende Unternehmen sind nicht förderfähig, da sie formal nicht den Anforderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechen

  • Das Unternehmen hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt oder erfüllt die Vorraussetzungen für die Insolvenzantragspflicht.
  • Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe der KfW erhalten, den Kredit aber noch nicht vollständig zurückbezahlt bzw. hat der Betrieb eine Umstrukturierungsbeihilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten und befindet sich noch innerhalb des Umstrukturierungsplanes.
  • Bei großen Unternehmen, die also weder als klein- oder mittelständige Betriebe (KMU) gelten, liegt der Verschuldungsgrad über 7,5 und das Verhältnis aller Gewinne und Abschreibungen (EBITDA) liegt unter 1,0.

Allen anderen Unternehmen steht nach Feststellung durch einen Finanzierungspartner (bspw. eine Bank, Wirtschaftsprüfer etc.) dass es sich gemäß der EU-Definition in Schwierigkeiten befindet und nach erfolgreich durchgeführtem Fördercheck der Weg zu Fördermitteln, bspw. um eine individuell auf den Betrieb ausgerichtete Unternehmensberatung finanzieren zu können, offen.

Dies gilt also insbesondere vor allem dann, wenn Unternehmen Verluste hinnehmen mussten! Diese Verluste, deren Höhe die EU-Definition explizit benennt, sind sogar quasi Zugangsvorraussetzung für die Gewährung der staatlichen Hilfen. Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung, denn das Unternehmen sollte bereits gemäß der Definition in Schwierigkeiten geraten sein – diese Schwierigkeiten dürfen aber nicht so weit fortgeschritten sein, dass das Unternehmen bereits das Insolvenzverfahren eröffnen musste oder die formellen Vorraussetzungen der Insolvenzantragspflicht vorliegen.

Der Förderzweck bei Unternehmen in Schwierigkeiten

Nach Auffassung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist bei Unternehmen in Schwierigkeiten der oberste Förderzweck die Wiederherstellung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit. Ziel dabei ist es, Entlassungen vorzubeugen.

In Beratungsgesprächen werden Unternehmen daher auf dem Weg zum positiven Fördercheck mit folgenden Fragen und Untersuchungen konfrontiert:

  • Welches sind die Krisenursachen, des Krisenstadiums und wie sieht die Entwicklung des Unternehmens in Schwierigkeiten aus?
  • In welcher Phase befindet sich das Unternehmen derzeit?
  • In der historischen Entwicklung?
  • Im Vergleich zur Branche?
  • Wie transparent lässt sich die wirtschaftliche Gesamtsituation der Gesellschaft aufzeigen?
  • Wie kann die Liquidität im Unternehmen wieder hergestellt werden?
  • Wie kann das Eigenkapital gesichert und die Eigenmittel insgesamt gestärkt werden?
  • Wie kann die Produktivität im Unternehmen wieder hergestellt werden?
  • Wie kann der Ausbildungsbedarf der Mitarbeiter überprüft und verbessert werden?
  • Wie kann die Mitarbeiterentwicklung zum Wohl des Unternehmens verbessert werden?

Antragstellung der Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Erfüllen Unternehmen mindestens eine der oben genannten EU Definitionen für Unternehmen in Schwierigkeiten, stehen ihnen die konkreten und kurzfristigen Fördermittel der KfW vergleichsweise unkompliziert zu.

Um an diese staatlichen Förderungen zu kommen, bedarf es eines Vorgesprächs mit einer der Leitstellen im Beratungsprogramm um die Förderfähigkeit abzuklären. Nach der Antragstellung wird die Förderung schriftlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Aussicht gestellt. Erst wenn diese Bestätigung vorliegt darf mit der Beratung begonnen werden. Die von der BAFA zertifizierten KMU Berater des Bundesverbands Freier Berater e.V. helfen gern weiter – über die verbandseigene Beratersuche können Sie schnell und unkompliziert den passenden Berater finden.