Corona-Hilfsprogramme: Worauf Sie achten sollten
Die Hilfsprogramme für Unternehmen in der Corona-Krise hat KMU-Berater Carl-Dietrich Sander für die Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung“ (NWB-BB) unter die Lupe genommen und beschreibt, worauf Unternehmen und Berater bei Auswahl und Nutzung der Programme achten sollten.
Augen auf bei der Auswahl der Programme
Sein Beitrag „Corona-Kredithilfen: Die wichtigsten Programme und ihre Tücken“ hat folgende Gliederung:
I. Nicht jeder bekommt Corona-Hilfen: Ausschluss-Kriterien der Programme
1. Soforthilfe-Programm des Bundes und Ergänzungen der Bundesländer
1.1 Nordrhein-Westfalen
1.2 Schleswig-Holstein
1.3 Saarland
2. KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern – 100% Haftungsfreistellung
3. KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
4. Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“
5. Beurteilung „Unternehmen in Schwierigkeiten“
6. Wie sage ich es dem Mandanten?
II. Soforthilfe des Bundes: Zuschüsse mit Beratungsbedarf
- Unbürokratische Vorgaben im Bundesprogramm
- Unbürokratische Antragstellung in Nordrhein-Westfalen – mit „Nachklang“
- Bürokratischere Antragstellung in anderen Bundesländern
3.1 Schleswig-Holstein
3.2 Saarland - Unklar: GmbH versus Einzelunternehmen
- Beratungsansätze
III. KfW-Schnellkredit mit 100% Haftungsfreistellung – kein Beratungsbedarf?
IV. KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind – viel Beratungsbedarf
V. Abwägung zwischen den beiden KfW-Varianten – Beratungsaufgabe par excellence
VI. Beratungsförderung – Die Corona-Variante
VII. Corona-Beratung – ein Baustein im Geschäftsfeld betriebswirtschaftliche Beratung
Fazit
Original-Beitrag online zugänglich
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