Forbearance-Maßnahmen der Kreditinstitute – wenn es enger wird
Rechtsanwalt Thomas Wuschek und KMU-Berater Carl-Dietrich Sander beschreiben für die Juli-Ausgabe der Fachzeitschrift „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung“ (NWB-BB) die Forbearence-Maßnahmen der Kreditinstitute.

Immer wieder geraten Unternehmen in finanzielle Engpässe und müssen dann mit ihren Kreditgebern über die weitere Gestaltung und Handhabung der Kredite verhandeln. Die Kreditinstitute sind dabei an die Vorgaben der Bankenaufsicht zu „Forbearance-Maßnahmen“ gebunden. Forbearance steht im weitesten Sinne für „Zugeständnisse“ auf Seiten der Kreditgeber. Die aufsichtlichen Vorgaben dazu und deren Umsetzung in den einzelnen Instituten sind dabei weitgehend unbekannt. Sie sind aber Grundlage für eine gezielte Beratung für Unternehmen in solchen Situationen. Im Folgenden wird das Thema aus zwei Perspektiven dargestellt: Zum einen mit Blick darauf, welche Vorgaben die Kreditinstitute zum Thema Forbearance umsetzen müssen (Abschnitte I bis V), zum anderen welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Beratungsaufgaben ergeben (Abschnitte VI bis VIII). In Corona-Zeiten sind außerdem besondere Hinweise der Bankenaufsicht zu beachten (Abschnitt IX).
Die beiden Autoren gehen in Ihrem Aufsatz auf folgende Punkte ein:
I. Ausgangslage: Non Performing Loans, Forbearance, Bankenaufsicht, Finanzsystem
II. Regelungen der MaRisk zu Forbearance-Maßnahmen
III. Forbearance-Maßnahmen nach dem NPL-Leitfaden im Einzelnen
IV. Gestundete Risikopositionen (Forborne Exposures)
V. Forbearance-Prozess
VI. Beratungsaufgabe Früherkennung
- Sensibilisierung der Mandanten
Der erste Schritt ist, allen Mandanten das Thema „Forbearance“ bekannt zu machen. Nur ein Beispiel: Das Kriterium aus Basel II „90 Tage Verzug“ ist in den letzten Jahren vielfach bei den Unternehmen angekommen. Und auch die daraus folgende Konsequenz, dass das Rating vollautomatisch stark abgesenkt wird, wenn dieses Kriterium greift. Das Forbearance-Kriterium „30 Tage Verzug“ allerdings ist weitgehend nicht im Bewusstsein.
- Jahresabschlussgespräch
Hilfreich im Sinne von Früherkennung ist ein solches Gespräch natürlich nur, wenn der Jahresabschluss auch frühzeitig erstellt wird. Denn wenn ein Berater mit seinem Mandanten im März 2021 das Gespräch über den auf den letzten Drücker fertigstellten Jahresabschluss 2019 führt, ist Früherkennung Makulatur.
- Monatliche und qualifizierte BWA
- Warnsignale aus der Kontoführung
- Überziehungen der vereinbarten Kreditlinie sind zu vermeiden: Wenn diese nicht vermeidbar erscheinen, dann bitte frühzeitig eventuell mögliche Kontoüberziehungen mit den Banken absprechen. Dazu geben Sie folgende Informationen an die Bank: Ursache, maximale Höhe, maximale Dauer und aus welchen Eingängen diese zurückgeführt wird. Genehmigt die Bank die Überziehung, ist abschließend anzusprechen, dass diese genehmigte Überziehung nicht auf die 90-Tage-Regelung nach Basel II angerechnet wird.
- Stetig steigende Kreditinanspruchnahmen, die gegen die vereinbarte Kreditlinie laufen und/oder immer knapp unterhalb dieser verlaufen.
- Lastschriftrückgaben.
- Nicht ausgeführte Überweisungen, weil keine freie Kreditlinie mehr vorhanden ist.
- Rating-Historie
- Covenants
VII. Beratungsaufgabe strategische Ausrichtung
- Geschäftsmodell
- Finanzierungs-Mix
- Sicherheiten-Strategie
VIII. Beratungsaufgabe Kreditgespräche
- Vorbereitung Kreditgespräche
- Kapitaldienstfähigkeit
- Ziele und Planzahlen
- Begleitung im Gespräch und Nachbereitung
IX. Forbearance in Corona-Zeiten
Fazit:
Die Kenntnis der Forbearance-Regulierungen ist eine unabdingbare Aufgabe des Beraters. Nur auf dieser Basis kann er seine Mandanten sensibilisieren und mit ihnen gemeinsam Routinen zur Früherkennung und damit zur Vermeidung von Forbearance-Situationen für den Kunden erarbeiten und im Unternehmen etablieren. Das umfasst sowohl die Definition der Frühwarnsignale als auch deren Erfassung, die Informationsketten bei Erreichen der definierten kritischen Grenzwerte und die in der Folge auszulösenden Maßnahmen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Thema viele weitergehende Impulse für die betriebswirtschaftliche Beratung.
Autoren:

Carl-Dietrich Sander
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Forbearance bezeichnet die Praxis von Finanzinstituten, vorübergehende Erleichterungen für Kreditnehmer anzubieten, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Diese Erleichterungen können beispielsweise die Verschiebung von Zahlungen sein, die Senkung von Zinssätzen oder die Verlängerung der Laufzeit eines Darlehens. Forbearance wird oft in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder Naturkatastrophen angeboten, wenn Kreditnehmer Schwierigkeiten haben, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Forbearance-Maßnahmen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert und sollen Kreditnehmer unterstützen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie finanzielle Schwierigkeiten haben.
Was ist der Zweck von Forbearance-Maßnahmen?
Forbearance-Maßnahmen sollen vorübergehende Unterstützung für Kreditnehmer bieten, die aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Naturkatastrophen oder wirtschaftlichen Abschwüngen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Durch die Gewährung von Forbearance können Kreditinstitute Kreditnehmern helfen, ihre Kredite fristgerecht zu bedienen und eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Wie beeinflusst Forbearance die Kreditwürdigkeit?
Die Auswirkungen von Forbearance auf die Kreditwürdigkeit hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dauer des Forbearance-Programms, der Art des Kredits und der individuellen Umstände des Kreditnehmers. Kreditnehmer sollten mit ihren Kreditgebern sprechen und ihre Optionen im Rahmen von Forbearance sorgfältig abwägen, um die Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit zu minimieren.
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