Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Neues Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit

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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen für die Privatwirtschaft. Dies ist ein bedeutender Schritt, um Barrierefreiheit und digitale Barrierefreiheit in unserem täglichen Wirtschaftsleben zu verankern. Die Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie hat das Ziel, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien.

Wer ist betroffen? Hersteller, Händler und Dienstleister, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen zukünftig sicherstellen, dass ihre Angebote zugänglich und nutzbar für alle Menschen sind. Dazu gehören Hardwaresysteme für Universalrechner, Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste und interaktive Fernseher. Auch Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste, Webseiten und Apps im Personenbeförderungsdienst, Bankdienstleistungen und mehr müssen barrierefrei gestaltet werden. Ausgenommen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sowie Unternehmen, die ausschließlich geschäftliche Dienstleistungen anbieten (B2B). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Wichtig: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, müssen dennoch die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.

Hier noch einmal im Detail. Diese Beispiele verdeutlichen die Kriterien, nach denen Unternehmen prüfen können, ob sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind.

Beispiele für Betriebe, die nicht betroffen sind:

  • Ein Hersteller von maßgeschneiderten industriellen Fräsmaschinen für die Metallverarbeitung, mit 20 Mitarbeitern wäre vom BFSG ausgeschlossen. Diese Maschinen sind für den Einsatz in Produktionsumgebungen und nicht für den Endverbrauchermarkt bestimmt, weshalb sie nicht den Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes unterliegen.
  • Ein Friseursalon mit 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro: Dieser Salon ist nicht betroffen, da weder die angebotene Dienstleistung explizit erfasst ist, noch das Unternehmen groß genug ist.
  • Ein Friseursalon mit 8 Beschäftigten, das Terminbuchungen und den Verkauf von Haarpflegeprodukten über seine Website anbietet: Obwohl das Studio Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, ist es nicht betroffen, da es zu klein ist.

Beispiele für Betriebe, die vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BSFG) betroffen sind:

  • Ein Friseursalon mit 11 Beschäftigten, der Terminbuchungen und den Verkauf von Haarpflegeprodukten über seine Website anbietet: Hier ist das Unternehmen betroffen, da es groß genug ist und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet.
  • Ein Softwareentwicklungsunternehmen mit 15 Beschäftigten, das E-Commerce-Lösungen für Verbraucher anbietet. Dieses Unternehmen entwickelt und vertreibt eine Plattform für Online-Shops, die von verschiedenen Einzelhändlern genutzt wird, um ihre Produkte direkt an Endverbraucher zu verkaufen. E-Commerce-Dienstleistungen fallen explizit unter das BFSG und das Unternehmen muss sicherstellen, dass seine Softwareprodukte und Dienstleistungen barrierefrei sind.

Barrierefreiheitsanforderungen im Überblick:

Ein zentraler Bestandteil zur Nachweisführung, dass Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist die CE-Kennzeichnung, die signalisiert, dass ein Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht und sicher verwendet werden kann. Zusätzlich sind das Konformitätsbewertungsverfahren und die EU-Konformitätserklärung essenziell, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nachzuweisen.

Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen müssen ihre technische Dokumentation und Produktkennzeichnung nach den neuen Vorschriften aktualisieren. Dazu gehören die Anbringung der CE-Kennzeichnung, das Konformitätsbewertungsverfahren sowie die Erstellung einer EU-Konformitätserklärung. Dienstleister müssen zudem in ihren AGBs darüber aufklären, wie ihre Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen und diese Informationen in barrierefreier Weise bereitstellen. Dienstleistungen und Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

Warum ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Durch die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes tragen wir dazu bei, eine zugängliche und inklusive Wirtschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.

KMU-Berater stehen mittelständischen Unternehmen zur Seite und bieten wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.