Lieferkettengesetz: Mittelstand wird im Berichtspflichten-Dschungel allein gelassen – während Brüssel das Problem für gelöst erklärt

Lieferkettengesetz

KMU-Berater und der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) warnen vor den bürokratischen Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Trotz Omnibus-I-Schutzklausel wälzen Großkonzerne LkSG-Pflichten weiterhin ungebremst auf den Mittelstand ab. Die Verbände fordern Belege aus der Praxis und kündigen massiven Druck in Berlin und Brüssel an.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seine europäische Schwester, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), treiben den deutschen Mittelstand an die Belastungsgrenze. Während die Europäische Kommission davon ausgeht, dass mit dem im Rahmen von Omnibus I verankerten Schutz für kleine und mittlere Unternehmen das Problem weitgehend gelöst sei, zeichnet die betriebliche Realität ein anderes Bild: Großunternehmen reichen Berichts-, Compliance- und Nachhaltigkeitspflichten ungebremst an ihre Zulieferer und Dienstleister weiter.

Seitenlange Fragebögen, Lieferantenaudits und Selbstauskünfte landen täglich auf den Schreibtischen mittelständischer Geschäftsführer – mit oft existenzbedrohendem Aufwand.
Denn können die mittelständischen Unternehmen diesen Anforderungen nicht gerecht werden, drohen Konzerne häufig mit dem Entzug der Aufträge.

Der Bundesverband Die KMU-Berater und der DMB – Deutscher Mittelstands-Bund verstehen sich in dieser Frage als entschiedene Anwälte des Mittelstands. Beide Verbände rufen ihre Mitglieder, Berater und deren Mandanten dazu auf, konkrete Praxisbeispiele – insbesondere aktuelle Fragebögen und Compliance-Abfragen großer Auftraggeber – einzureichen. Die Unterlagen werden anonymisiert gebündelt und über den BGA – Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen – an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel weitergereicht.

Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB, erklärt:

„Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln, gehört zum Kern des Unternehmertums im Mittelstand. Aber wie unser gerade veröffentlichter Risiko-Report Mittelstand belegt, bremsen externe Belastungen die unternehmerische Zukunftsfähigkeit aus. Dabei zählen überbordende Bürokratie und regulatorische Anforderungen zu den größten Risikofaktoren. Das Lieferkettengesetz ist hierfür leider nach wie vor ein Negativbeispiel. Die zahlreichen, uneinheitlichen und teilweise doppelten Berichtspflichten stellen KMU vor enorme Herausforderungen. Deshalb fordern wir, die Berichtspflichten und Fragebögen gesetzlich zu standardisieren und zu vereinfachen. Die Anforderungen sollten praxisnah gestaltet und auf das notwendige Maß reduziert werden, um Zulieferer nicht unnötig zu überfordern.“

O-Ton Dr. Hartmut Meyer, Vorstandsvorsitzender Bundesverband Die KMU-Berater

„Brüssel glaubt, das Problem sei gelöst – das ist eine schlichte Verkennung der Lage. In den Beratungsgesprächen erleben wir Tag für Tag das Gegenteil: Mittelständische Unternehmen werden mit Fragebogen-Kaskaden überzogen – 50, 80, teils über 100 Seiten stark, weitergereicht von Konzernen, die ihre eigenen Pflichten einfach nach unten durchschieben. Das ist nicht der Schutz, den Omnibus I versprochen hat. Das ist eine bürokratische Lawine, die unseren Mittelstand erdrückt und durch den erheblichen Mehraufwand bereits kleine Margen weiter reduziert.

Wir werden nicht zusehen, wie eine ganze Unternehmensgeneration in Berichtspflichten erstickt, statt zu wirtschaften. Der Mittelstand ist das Rückgrat dieses Landes – wer ihn lähmt, lähmt Deutschland. Wir erwarten von Bundesregierung und EU-Kommission, dass sie endlich Wort halten und die Schutzklausel mit Zähnen versehen.“

Vier Forderungen an Politik und Verwaltung

  • Konsequente Durchsetzung der Omnibus-I-Schutzklausel: Berichtspflichten dürfen nicht über die direkten Vertragspartner hinaus an KMU weitergereicht werden.
  • Wirksame Kontrollen und klare Durchsetzungsmechanismen gegenüber Unternehmen, die Schutzklauseln umgehen oder verwässern.
  • Eine schlanke, EU-weit einheitliche Standardabfrage anstelle hunderter individueller Konzernfragebögen.
  • Eine klare Bagatellgrenze, unterhalb derer KMU vollständig von Berichtspflichten ausgenommen werden.