Mittelständler profitieren von neuer Überschuldungsregel

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Der Bundestag hat in der Finanzkrise die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen entschärft. Befristet bis zum 31.12.2013. Diese Regelung gilt jetzt dauerhaft. Die Fachgruppe Sanierung weist auf die Vorteile für Unternehmen hin.

In der Finanzmarktkrise wurde die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen entschärft. Allerdings nur befristet bis zum 31. Dezember 2013. Diese Erleichterung ist jetzt zur Dauer-Regelung im Insolvenzrecht geworden. Die Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband macht auf die damit weiterhin gegebenen Vorteile für Unternehmen aufmerksam.
„Ohne die im Jahr 2008 eingeführte Sonderregelung wäre die Zahl der Insolvenzen in den vergangenen Jahren sehr viel höher gewesen“ schildert Thomas Schader, Leiter der Fachgruppe Sanierung im Verband Die KMU-Berater Verband freier Berater e.V. die positiven Auswirkungen dieser Sonderregelung. Unternehmen, die durch die Krisensituation hohe Verluste eingefahren und damit ihr Eigenkapital aufgezehrt hatten, konnten durch sie überleben. Nach alter Rechtslage wären sie insolvenzantragspflichtig gewesen. Voraussetzung für das Nutzen der Sonderregelung ist, dass ein externer Gutachter eine positive Fortführungsprognose abgibt.
„Wir haben in dieser Situation viele Unternehmen durch das Erarbeiten einer fundierten Fortführungsprognose unterstützen können“, so Axel Stauffenberg von der Fachgruppe Sanierung. Entscheidend dabei sei, dass von einer aktuellen und zukünftigen Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden könne und dies in der Prognose begründet wird, so der KMU-Berater.
Die von der Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband erarbeitete „Richtlinie zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU der Fachgruppe Sanierung (KFS)“ erleichterte die Arbeit der Berater. Die KFS ist für alle Berater der Fachgruppe bindend. Sie berücksichtigt die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen mit ihrer überwiegend persönlichen Haftung der Inhaber – im Gegensatz zu den großen Kapitalgesellschaften.
Wichtig, so Stauffenberg, ist darüber hinaus die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung der in der Fortführungsprognose beschriebenen Aktivitäten zur Sicherung des weiteren Unternehmenserfolgs. „Dabei kommt es darauf an, dass Unternehmer nicht nur in der aktuellen Notsituation die Unternehmensführung verändern, sondern durch bessere Steuerungsinstrumente diese Veränderungen auf Dauer anwenden.“ Sonst, beschreibt der KMU-Berater Erfahrungen der Vergangenheit, finden sich manche Unternehmen nach zwei Jahren schon wieder in einer Krisensituation wieder.
Die bisher befristete Übergangsregelung hat sich so gut bewährt, dass der Bundestag am 9. November 2012 beschlossen hat, diese entschärfte Regelung zur insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung) dauerhaft beizubehalten.
Die Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband begrüßt diese Entfristung. Für viele Unternehmen besteht dadurch Rechtssicherheit. Sie können auch weiterhin auf Basis substanziell formulierter Fortführungsprognosen die Insolvenzantragspflicht vermeiden und das Unternehmen gezielt wieder auf gesunde Beine stellen. Damit gibt der Gesetzgeber einen weiteren Anreiz, sich mit krisenhaften Situationen im Unternehmen rechtzeitig aus einander zu setzen. Das dürfte auch die Nutzung des Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung im Rahmen eines Insolvenzplanes nach §270b Insolvenzordnung weiter fördern, so die KMU-Berater.
Weitere Informationen:Die KMU-Berater – Verband freier Berater e. V.
Fachgruppe Sanierung
Axel Stauffenberg – Tel: 02041-9968701  E-Mail: stauffenberg@kmu-berater.de
Die Pressemitteilung können Sie hier als pdf herunterladen:
pm_kmu-beraterverband_erleichterung-unternehmensfortfuehrung_20130105.pdf