Beratungsbeispiel: Ausfallrisiko in der Bauwirtschaft begrenzen
Der § 648a BGB bietet Bauunternehmen eine Chance, ihr Ausfallrisiko bei einer Krise ihres Auftraggebers zu begrenzen.
KMU-Berater Werner Broeckmann schildert in seinem Beratungsfall die Bewältigung einer Krisensituation bei Abwicklung eines größeren Auftrags im Fassadenbau.
Lesen Sie unter www.praxisfaelle.kmu-berater.de den Praxisfall 19.