Innovationsförderung der EU für KMU

Qualität von Innovationsberatungen
Die finanzielle Förderung von Innovationen durch Förderprogramme der Europäischen Union ist seit 2014 auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet worden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden hier beschrieben.

KMU-Berater Dr. Michael Hohmann hat in einem Beitrag für die KMU-Berater News 2015-02 die wesentlichen Aspekte der neuen EU-Förderung für KMU zusammen gefasst:

Innovationsförderung der EU für KMU

Von den Technologie-Förderprogrammen der EU profitierten bislang vor allem Großunternehmen. Dies war insbesondere durch die hohen Anforderungen an die Entwicklungskonsortien und den großen Aufwand bei der Antragstellung begründet. So mussten sich an Entwicklungsprojekten mindestens drei Unternehmen aus drei verschiedenen EU-Ländern beteiligen.

Mit dem 2014 gestarteten neuen EU-Förderprogramm HORIZON 2020 gibt es diese Art von Kooperationsprojekten zwar nach wie vor, darüber hinaus wurde aber mit dem sogenannten "KMU-Instrument" eine Fördermöglichkeit speziell für kleinere und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. € Umsatz) geschaffen. Im KMU-Instrument sind auch Einzelprojekte von Unternehmen ohne Beteiligung von Entwicklungspartnern förderfähig. Es werden hochinnovative und marktnahe Entwicklungen gefördert. Für das KMU-Instrument sind 2,8 Mrd. € des insgesamt rund 80 Mrd. € schweren HORIZON-Förderprogramms vorgesehen. Übergeordnetes Ziel des neuen Programms ist es, den Anteil der KMU-Förderung auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.
Förderbedingungen im "KMU-Instrument"
Für die erste Phase, die sich insbesondere an neu gegründete Unternehmen richtet, werden für Machbarkeitsstudien max. 50.000 € als Zuschuss vergeben, der nicht zurückzuzahlen ist. In der zweiten Phase, der Projektumsetzung, können die Zuschüsse bis zu 2,5 Mio. € betragen. Die dritte Phase hat die Unterstützung der Markteinführung der Neuentwicklung, z. B. durch einen erleichterten Zugang zu Risikokapital, zum Ziel. Direkte Zuschüsse werden hierbei allerdings nicht vergeben.

Die Vorhaben müssen als Fördervoraussetzung einen europäischen Mehrwert aufweisen und thematisch in einen der folgenden Schwerpunkte fallen: Informations- und Kommunikationstechnologie; Material- und Nanotechnologie; Biotechnologie; Raumfahrt; Gesundheit und Ernährung; Verkehr; Energie; Klima und Ressourceneffizienz sowie Zivile Sicherheit. Anträge können an vier Stichtagen im Jahr (jeweils zwei Tage für die Phasen 1 und 2) eingereicht werden.

Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit dem KMU-Instrument

Insgesamt wurden im KMU-Instrument seit Mitte 2014 439 Unternehmen gefördert, darunter 32 aus Deutschland. Die Erfolgsquote lag dabei unter 10 Prozent bezogen auf die eingereichten Förderanträge. Dies liegt daran, dass eine große Anzahl von Projektvorschlägen aus zahlreichen EU-Ländern in Konkurrenz zueinander stehen. Die einzelnen Anträge werden nach einem Punktesystem bewertet und nur die besten für eine Förderung vorgeschlagen. Daher empfehlen wir deutschen KMU grundsätzlich, aufgrund der höheren Erfolgsaussichten zuerst die Fördermöglichkeiten hierzulande auszuschöpfen.

EU-Mittel sollten vorzugsweise dann beantragt werden, wenn das Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist bzw. zusammen mit Partnern aus anderen EU-Ländern durchgeführt werden soll. Dann können sich aus einer Projektteilnahme durchaus strategische und langfristige Entwicklungschancen für das Unternehmen ergeben, z. B. hinsichtlich der Gewinnung neuer Märkte, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit.