Praxisfall: Wiedereinstellungsinterview

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Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel in vielen Branchen ist eine Wiedereinstellung bei erneutem Leistungsprofil eine gute Voraussetzung für eine Integration der alten Belegschaft.

Im folgenden Artikel von KMU-Berater Bernhard Iwers lesen Sie anhand eines Praxisfalls, wann es Sinn macht, in Zeiten des Fachkräftemangels ehemalige Mitarbeiter in die alte Belegschaft wieder zu integrieren.

Den Fachkräftemangel auffangen

Ausgangssituation: Die ständige Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften in der Holzbau-Branche ist gerade in der Hochkonjunktur besonders angespannt. Selbst die höchsten Stundenlöhne im Baugewerbe konnten den Mangel an Fachkräften nicht beheben. Gegenseitige Abwerbungen von Fachpersonal sind daher nicht selten.

Praxisfall Holzbauunternehmen

In einem mittelständischen Holzbauunternehmen im Sauerland kündigte ein junger Handwerksmeister mit der Begründung, er könnte bei seinem Schwager eine neue Anstellung bekommen und bräuchte dann nicht mehr den weiten Anfahrtsweg von ca. 20 km je Strecke absolvieren.

Die neue Tätigkeit ist jedoch ein Parkettverleger-Betrieb. Nach gut einem Jahr hat der junge Handwerksmeister einsehen müssen, dass diese Tätigkeit nicht seiner Qualifikation entspricht und er gerne wieder in seine Berufssparte zurückkehren möchte.

Wiedereinstellungsinterview

Über einen Mitarbeiter (früheren Kollegen) hat er anklingen lassen, dass er gerne wieder zurückkehren möchte und ob er ein Gespräch mit dem Chef anregen könnte?

Der Unternehmer lud den neuen/alten Bewerber zu einem Gespräch ein, um nähere Motivation zur Rückkehr zu erfahren. Der Bewerber führte dazu aus, wieder in seinem Beruf und früheren Tätigkeitsfeld erneut beschäftigt werden zu wollen. Auch die früheren Kollegen habe er sehr vermisst.

Aufgrund der bekannt guten Leistung und der Verständigung mit den übrigen Mitarbeitern wurde er wiedereingestellt. Die Gehaltsstruktur wurde entsprechend der allgemeinen Entwicklung angepasst und die Anstellung somit perfekt gemacht.

Fazit

Aufgrund einer hohen Qualifikation und einer gesetzmäßigen Vertragsauflösung sind durchaus gute Gründe für eine Wiedereinstellung gegeben.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel in vielen Branchen ist eine Wiedereinstellung bei erneutem Leistungsprofil eine gute Voraussetzung für eine Integration der alten Belegschaft, insbesondere dann, wenn man nicht im Streit auseinander gegangen ist.

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Bernhard Iwers
Bernhard Iwers, Fachgruppe Personal