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Unternehmenssanierung eines Zulieferbetriebs

Fallbeispiel 6 zur Unternehmenssanierung

Problemstellung  

Das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH weist seit vielen Jahren ein negatives Eigenkapital (bilanzielle Überschuldung) aus. Das Unternehmen ist als Zulieferbetrieb im Bereich der Bearbeitung von Metallteilen (Stahl, Edelstahl, Aluminium) tätig.

Die Geschäftsjahre bereits vor der Finanzmarktkrise waren negativ (5-jähriger Betrachtungszeitraum). Die notwendige Liquidität wurde durch neue Kredite (u.a. Liquiditätskredite von öffentl. Förderbanken) zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren kommt es immer wieder zu Zahlungsstockungen bei Warenlieferanten und öffentlichen Gläubigern (Krankenkassen, Finanzamt). Das Unternehmen vereinbart schriftlich und auch mündlich Ratenzahlungen mit den betroffenen Gläubigern – die Hauptlieferanten stellen vollständig auf Vorkasse (bei Lieferung) um.

Die Hausbank macht die weitere Vorgehensweise bei nicht gekündigten Kreditverträgen von der Prüfung der Sanierungsfähigkeit mittels eines Sanierungsgutachtens durch einen erfahrenen Sanierungsberater abhängig.

Prozess zur Unternehmenssanierung

Nach Angebotserstellung und Auftragserteilung für die Erstellung eines Sanierungsgutachtens erfolgt eine Analyse des Unternehmens, der Krisenursachen, danach die Erstellung eines Maßnahmenplans gemäß KFS® Standard (gem. Berufsbild KMU-Sanierungsberater).
 
Der KMU-Fachberater Sanierung® stellt fest, dass

  • mittels Vermögensstatus zum Stichtag eine rechnerische Überschuldung vorliegt
  • die Zahlungsfähigkeitsprüfung mittels IDW-PS-800-Standard Zahlungsunfähigkeit bescheinigt  
  • organisatorische und betriebswirtschaftliche Schwachstellen in dem operativen Leistungsprozessvorliegen

Hintergrundinformationen

Nach § 15a Abs. 1, Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) besteht bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Pflicht der Vertretungsorgane, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber nach 3 Wochen einen Eröffnungsantrag zu stellen. Ebenso sind §§ 17, 19 InsO sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz zu beachten.

Lösung Unternehmenssanierung, hier nur Nennung der Haupttätigkeiten

  1. Beseitigung der Insolvenzantraggründe innerhalb der gesetzlichen Frist als
  2. Voraussetzung zur Durchführung einer außergerichtlichen Sanierung (Nachweispflicht Unternehmen – KMU-Fachberater Sanierung); permanente Zahlungsunfähigkeitsprüfung während des Sanierungsverlaufs
  3. Prüfung des Geschäftsmodells auf zukünftige Ertragsfähigkeit sowie notwendige Veränderungen im operativen Leistungsprozess  
  4. Erstellung eines Maßnahmenplans (Tätigkeit – Zeit – Verantwortlichkeit für Durchführung der Maßnahme) zur Beseitigung der in der Analyse festgestellten Krisenursachen; Festlegung der Aufgabenteilung zwischen Unternehmer und Berater
  5. Beseitigung der Überschuldung allein durch die aufbauende Ertragsfähigkeit belastet über Jahre die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft, Ziel: Gläubigerverzichte
  6. Vereinbarung mit Hausbank in einem 1. Schritt (Befristung von 12 Monaten) für Sanierungszins sowie Tilgungsaussetzung, mittelfristig Entschuldung der Gesellschaft mittels Verzicht notwendig (Besserungsschein)
  7. Coaching und Controlling für die notwendigen Ertragsmechanismen bei Unternehmer und Mitarbeitern.

 
Sanierungsfall von Olaf Marticke, KMU-Fachberater Sanierung®  

Was versteht man unter Sanierung eines Unternehmens?

Unternehmenssanierung bezeichnet die Maßnahmen, um eine Unternehmenskrise durch nachhaltig wirkende Restrukturierung und Stärkung des Kerngeschäfts zu beseitigen. Durch eine Unternehmenssanierung kann eine endgültige Insolvenz des Unternehmens vermieden werden.

Wie kann man ein Unternehmen sanieren?

Um ein Unternehmen durch eine Sanierung dauerhaft neu auszurichten, ist ein ganzheitliches Konzept notwendig. Dabei gibt es verschiedene Maßnahmen, die zur Sanierung eines Unternehmens ergriffen werden können, dazu zählen die Anpassung der Unternehmensstrategie, Änderungen in der Unternehmensorganisation, verbesserte Finanz- und Liquiditätsplanung, Controlling, Anpassung der Preissetzung oder Veränderungen im Betriebsablauf.
Eine Unternehmenssanierung ist komplex. Experten aus den Bereichen Insolvenzrecht, Steuerrecht und Betriebswirtschaft sind notwendig, um einen Sanierungsplan für ein Unternehmen zu erarbeiten und Haftungsfragen zu klären.

Was wird bei einer Unternehmenssanierung gemacht?

Ziel einer Unternehmenssanierung ist es, die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und dass das Unternehmen wieder ausreichend Gewinn erwirtschaftet. Die Unternehmenssanierung umfasst alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Maßnahmen, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Welche Schritte dabei unternommen werden, sind individuell und hängen von der jeweiligen Situation des Unternehmens ab.
Am Anfang einer Unternehmenssanierung steht jedoch immer die Analyse der Ist-Situation und der Ursachen für die finanzielle Notlage. Daraus leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab.

Wann ist die Sanierung eines Unternehmens erforderlich?

Die Sanierung eines Unternehmens ist erforderlich, wenn ein Unternehmen in eine finanzielle Notlage gerät und die wirtschaftlichen Probleme das Fortbestehen des Unternehmens gefährden. Dazu können beispielsweise eine schlechte Liquiditätslage oder Überschuldung gehören. Eine Sanierung kann helfen, das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und die finanzielle Stabilität langfristig zu sichern.

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