FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was bedeutet das neue GEG für meinen Betrieb?

FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Was bedeutet das neue GEG für meinen Betrieb?

Das Gebäudeenergiegesetz für die Regelungen zum Einbau neuer Heizungen gilt seit dem 1. Januar 2024. Wir haben die Fakten für Sie zusammengefasst:

 

Ich heize in meinem Betrieb mit Öl oder Gas: Was ändert sich für mich mit dem neuen GEG?

  • Bestehende Öl- oder Gasheizungen können weiter betrieben werden
  • Neue Regelungen gelten nur für den Einbau neuer Heizungen

 

Darf ich eine kaputte Heizung in meinem Betrieb reparieren?

  • Bei Defekt: Reparatur möglich; bei Nichtreparierbarkeit müssen neue Standards eingehalten werden
  • Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden

 

Was ist beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten?

  • Umstieg auf neue Heizungsart in Einklang mit kommunaler Wärmeplanung
  • Ab Juni 2026 bzw. 2028 müssen Städte Wärmeplanungen vorlegen
  • Neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen oder an Wärmenetz anschließen

 

Welche Übergangsfristen gelten für den Einbau neuer Heizungen?

Möglichkeit zur Installation gebrauchter oder Mietheizungen mit fossilen Energieträgern für begrenzte Zeit

 

Was ist eine Mietheizung?

  • Alternative zur Heizungsinvestition: Mieten oder Leasen
  • Dienstleister bietet Heizung inkl. Service, Wartung, Reparaturen, Garantie

 

Was gilt, wenn meine Öl- und Gasheizung vor 2024 eingebaut wurde?

  • Heizungen vor 2024 können bis 31. Dezember 2044 zu 100 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
  • Danach: Betrieb mit biogenen oder synthetischen Brennstoffen oder Anschluss an Wärmenetz

 

Was passiert mit alten Heizkesseln?

  • Beschränkung der Betriebszeit für alte Heizkessel
  • Kessel vor 1991 nicht mehr betreibbar
  • Ausnahmen für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel, bestimmte Anlagen und selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser

 

Welche Gebäude sind nicht vom GEG betroffen?

  • GEG gilt für gekühlte oder beheizte Gebäude (Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude, öffentliche Bauten)
  • Ausnahmen: Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, Traglufthallen, etc.

 

Welche Ausnahmen gelten für Hallenheizungen?

  • Ausnahmen für Hallen mit über vier Metern Höhe
  • Tausch von Geräten: 10 Jahre Zeit
  • Tausch kompletter Heizung: 2 Jahre Übergangsfrist

 

Was ist ein Fernwärmenetz?

  • Belieferung von Gebäuden mit Warmwasser und Heizwärme über unterirdisches Rohrleitungsnetz
  • Verschiedene Wärmequellen möglich, wie (Block-)Heizkraftwerke, Abwärme, Geothermie, Solarthermie

 

Wo erfahre ich, ob meine Gemeinde ein Fernwärme- oder ein Gasnetz hat?

Informationen direkt bei der Gemeinde erfragen

 

Welche Ausnahmen gibt es? Welche Härtefälle werden anerkannt?

  • Härtefallregelung ermöglicht Weiterbetrieb alter Öl- oder Gasheizungen nach 2028
  • Befreiung durch Antrag bei zuständiger Behörde bei Unzumutbarkeit aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände

 

Wie erreiche ich die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizen?

  • Anschluss an Wärmenetz, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, grünes Gas oder Öl
  • Individuelle Lösungen möglich, Berechnung durch befugte Fachperson

 

Was muss ich beim Neubau eines Betriebsgebäudes in einem Neubaugebiet bei der Heizung beachten?

  • Ab Januar 2024 muss neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
  • Verpflichtung für Neubauten, für die ab Januar 2024 Bauantrag gestellt wurde

 

Was gilt außerhalb von Neubaugebieten?

  • Übergangsfristen für Gebäude außerhalb von Neubaugebieten
  • Einhaltung der 65-Prozent-Regel ab Juni 2026 (Städte >100.000 Einwohner) bzw. 2028 (kleinere Kommunen)

 

Welche Förderprogramme gibt es für Heizungen in Gewerbeimmobilien?

Förderanträge ab 27. Februar bei KfW möglich – sprechen Sie gerne unsere Berater an

 

Wie funktioniert der Geschwindigkeitsbonus?

  • Bis 2028: 20 Prozent Bonus für frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen
  • Danach schrittweise Absenkung
  • Zusätzlich zur Grundförderung

 

Wo bekomme ich weitere Infos bzw. Beratung zum Heizungsgesetz?

Gerne beraten die Berater der Fachgruppe Sanierung oder der Projektgruppe Nachhaltigkeit Sie und Ihr Unternehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns direkt über die Projektanfrage zu kontaktieren.