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Aktuelle Risiken für Bauunternehmen – auf was muss ein Frühwarnsystem achten?

Seit einiger Zeit steigen die Baupreise massiv an. Dies ist einerseits auf die „gestörten Lieferketten“, aber auch auf die gute Auslastung der Unternehmen zurückzuführen, die es den Unternehmen ermöglichen, gute und grundsätzlich auskömmliche Preise durchzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen und ihre Risiken

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2021 ein Frühwarnsystem zu installieren. Im Folgenden soll nicht darauf eingegangen werden, ob sich diese Anforderungen schon aus anderen gesetzlichen Grundlagen ergeben haben. Auch sollen nicht allgemeine Betrachtungen angestellt werden, welchen Anforderungen an ein Frühwarnsystem zu stellen sind. Es sollen vielmehr einige Risiken aufgezeigt werden, die sich aus den aktuellen Entwicklungen ergeben.

1) Neue Bonitätsrisiken

In den letzten Jahren waren Bauvorhaben durchgängig gut durchfinanziert. Es mehren sich aber die Anzeichen, dass die Preissteigerungen, die nach Baubeginn auftreten, von den Auftraggebern nicht mehr verkraftet werden. Daher kommt es in Einzelfällen dazu, dass Bauvorhaben nicht mehr weitergeführt werden.

Es ist aber auch verstärkt festzustellen, dass es zu vermehrten Streitigkeiten bei Nachträgen kommt.
Die Unternehmen sollten sich daher darauf einstellen, dass die Auftraggeber nicht mehr in der Lage sind (berechtigte) Nachtragsverlangen zu erfüllen.

2) Nicht-Erreichen von Umsatz- bzw. Leistungszielen

Speziell durch die Störungen in den Lieferketten kommt es zu deutlichen Verzögerungen auf den Baustellen. Dies liegt teilweise daran, dass schon die Vorgewerke sich teilweise deutlich verzögern. Gleichzeitig führt auch die hohe Auslastung der Planer dazu, dass nicht zeitnah alle Pläne vorhanden sind.

Auch bei den Unternehmen selbst müssen häufig deutlich längere Lieferzeiten mit eingeplant werden.
Diese Verzögerungen führen häufig dazu, dass in den Unternehmen für Baustellen Kapazitäten vorgehalten werden, die nicht zur Ausführung kommen.

Auch müssen in vielen Fällen vorgefertigte Teile in den Unternehmen gelagert werden, weil sie noch nicht auf den Baustellen montiert werden können. Die Folge ist, dass dazu zusätzliche Liquidität benötigt wird, während die angestrebten und erwarteten Leistungsziele nicht erreicht werden.

Je nach Konstellation kann es hier also zu einer deutlichen Ergebnisverschlechterung kommen, die z. B. auch durch eine schlechtere Betriebsauslastung bedingt ist.

3) Nicht überwälzbare Preissteigerungen

Werden von Auftraggeberseite die Planungen verspätet geliefert, so kann es durch die ebenfalls später ausgelösten Bestellungen zu Preissteigerungen kommen, die möglicherweise nicht auf die Auftraggeber überwälzt werden können.

Einbindung in das Frühwarnsystem und mögliche Gegenmaßnahmen

Die Unternehmensleitung muss diese Aspekte in einem Frühwarnsystem darstellen und versuchen, die Auswirkungen abzuschätzen bzw. deren Folgen gering halten.

Risiken für Bauunternehmen verringern

Weiterhin empfehlen wir eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen bzw. den folgenden Maßnahmen wieder eine verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

1) Bonität

Beobachten Sie die Bonität Ihrer Auftraggeber. Denken Sie über Themen wie eine Forderungsversicherung nach, die auch Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters absichert.
Vorauszahlungen, die (teilweise) bis zur Schlussrechnung stehen bleiben, können ein adäquates Sicherungsmittel sein.

Nutzen Sie bei Schwierigkeiten mit dem Auftraggeber die Bauhandwerkssicherung (§650 f BGB), wo bis zu 110% der Auftragssumme gegen eine Bürgschaft abgesichert werden können. In Ausnahmefällen kann auch die Sicherungshypothek (§650e BGB) ein geeignetes Sicherungsmittel sein.

2) Konsequentes Nachtrags- und Terminmanagement

Mit der Beauftragung wird in der Regel auch ein Terminplan vereinbart. Die Unternehmen sollten daher noch stärker als bisher auf die Einhaltung dieser Termine pochen.

Können die Termine aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so ist das Unternehmen behindert. Dies sollte dem Auftraggeber auch angezeigt werden. Ebenfalls sollte die Aufhebung der Behinderung dem Auftraggeber mitgeteilt werden.

3) Preis- und Liefermanagement

Im Einzelfall sind die Auftraggeber auch gewillt, dass auf die daraus entstehenden Probleme Rücksicht genommen wird. So könnten beispielsweise in Einzelfällen benötigte Baumaterialien frühzeitig eingekauft werden und an den Auftraggeber bei Zahlung zur Sicherheit übereignet werden. Im Einzelfall können auch andere Aufträge vorgezogen werden.

Überlange Preisbindungen sollten vermieden werden. Auch hier sollten keine Aufträge angenommen werden, wo die Preisentwicklung seitens der Lieferanten nicht abschätzbar ist.

4) Darstellung im Frühwarnsystem

Diese Faktoren und ihre Risiken müssen im Frühwarnsystem integriert werden. Im Einzelfall sollte auch versucht werden, die Risiken zu quantifizieren. Dies gilt u. E. um so stärker, wenn es sich um echte Klumpenrisiken handelt, also es nicht durch eine große Vielzahl von anderen, möglicherweise gegenläufigen Entwicklungen aufgefangen wird. Speziell im Baubereich sind diese Klumpenrisiken typisch, weil es immer einzelne „große“ Bauvorhaben gibt, die das Jahr für ein Unternehmen prägen.

5) Finetrading

Durch Vorfinanzierungen des Umlaufsvermögens bei ausgeschöpften KK-Rahmen können die KK-Linien entlastet werden. So wird die Möglichkeit zu skontieren geschaffen oder verbessert.

Jetzt mit dem Aufbau starten

Gerade Unternehmen, die aktuell in einer guten Verfassung sind, sollten jetzt mit dem Aufbau beginnen. Denn nach unserer Erfahrung treten Krisenentwicklungen aus der Innensicht eher schleichend auf, während sie für den Außenstehenden dann „überraschend“ sind. Auch wenn die Unternehmen den Aufwand aufgrund der aktuell guten Auslastung scheuen, so sollten sie bedenken, dass die Anforderungen in der Krise schlechter zu bewältigen sind.

Autoren: Martina Stegmann und Werner Broeckmann, Mitglieder der Fachgruppe Sanierung

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