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Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen

KMU-Berater Bernhard Bleser berichtet in NWB Betriebswirtschaftliche Beratung 11-2014 aus seiner umfangreichen Beratungserfahrung zu Interessenausgleich und Sozialplänen.
In seinem Fazit hält er u.a. fest:
"Grundlage für Sozialplanverhandlungen sollte der abgeschlossene Interessenausgleich sein. Grundsätzlich müssen die Mitwirkungsrechte und Informationsrechte nach dem BetrVG beachtet werden.
Strategisch sollte bedacht werden, welche Betriebsänderungen mit welchen Wirkungen und Maßnahmen erzielt werden können. Um die Ziele im Interessenausgleich und Sozialplan zu errreichen, kann der Berater bei folgenden Tätigkeiten unterstützen: Die Breite der Themen im Interessenausgleich und Sozialplan strukturieren und Meilensteine bestimmen, die unter zeitlichen Zielvorgaben erarbeitet werden können.
Da das Zwischenmenschliche Garant für den Unternehmensfrieden ist, müssen die Vertrauenskultur und das Betriebsklima durch die Abschlüsse des Interessensausgleichs und des Sozialplans gestärkt werden.
Insbesondere für den Berater, welcher die Gestaltungen und Verhandlungen begleitet, sind folgende Charakteristika vorteilhaft: Moderationsfähigkeit, die Persönlichkeitseigenschaft "Durchsetzung" und Kompetenzen in der Personalpolitik, -entwicklung und in der Restrukturierung von Betriebsorganisationen."
Der Beitrag hat folgende Gliederung:
I.   Zahlreiche Gründe für Betriebsänderungen
II.  Der Weg zu einem guten Interessenausgleich
III. Der Sozialplan
1. Das regelt der Sozialplan
2. Geltungsbereich des Sozialplans
3. Sozialplankriterien
4. Gestaltungsinstrumente im Sozialplan
5. Sozialplanvolumen
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