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Unternehmenssanierung eines Elektroartikel-Handels

Fallbeispiel 5

Problemstellung

Das Unternehmen in der Rechtsform der GmbH hatte ein negatives Wirtschaftsjahr mit rückläufigen Gewinnen, aber aufgrund der Veröffentlichung der Bilanzen wurden erhebliche Rückdeckungszusagen der Warenkreditversicherer für die wichtigsten Lieferanten reduziert. Das Unternehmen betreibt Einzel- und Großhandel für Elektroartikel. Dieses sogenannte „Early-Warning“ führte zur angespannten Liquiditätslage, da die Lieferanten eine Reduzierung der Lieferantensalden bis zur Höhe der Warenkreditversicherung einforderten. Teilweise waren ab der Erreichung der Versicherungswerte nur noch Lieferungen gegen Vorkasse möglich.

Prozess

Nach Angebotserstellung und Auftragserteilung für die Sanierungsberatung erfolgt eine Analyse des Unternehmens und der Krisenursachen gemäß KFS®-Richtlinie.

Der KMU-Fachberater Sanierung® stellt fest, dass

  • die GmbH nicht überschuldet ist,
  • nach Aufstellung des Finanzplanes die Zahlungsfähigkeit nach IDW PS 8001 (Institut der Wirtschaftsprüfer) vorhanden ist,
  • durch die schnelle Rückführung der Lieferantenkredite und einen hohen Anteil von Vorkasse-Lieferungen eine drohende Zahlungsunfähigkeit in den nächsten drei Monaten angenommen werden kann.

Hintergrundinformationen

Nach § 18 der Insolvenzordnung (InsO) kann das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Lösung Unternehmenssanierung

  1. Verhandlung mit den Kreditversicherungen zur Erhöhung der angepassten Linien auf den alten Stand: Teilweise konnten gemeinsam mit den Kreditversicherungen einzelne Zusagen an Lieferanten gelöscht werden, da keine Zusammenarbeit mehr bestand. Dadurch wurde die Linie für den Kreditversicherer deutlich vermindert. Das hat sich für unseren Kunden aber nicht ausgewirkt.
  2. Beseitigung der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Zustimmung durch Hauptgläubiger und deren Kreditversicherer, dass die Lieferantenverbindlichkeiten wieder in der bisherigen Form gewährt werden). Verzicht auf Vorkasse bei Lieferungen über den Kreditrahmen hinaus.
  3. Prüfung der künftigen Tragfähigkeit des Gesamtkonzeptes bzw. von Teilbereichen. Bei der Analyse wurde festgestellt, dass eine Teilfortführung des Einzelhandels, zumindest in einem Teil der vorhandenen Filialen, erfolgversprechend sein wird.
  4. Vorbereitung einer übertragenden Sanierung, sofern die Kreditversicherer die Linien nicht anpassen und die Vorkasse der Lieferanten die vorhandene Liquidität zu stark beansprucht.
  5. Gründung der aufnehmenden Gesellschaft und Bereitstellung der Finanzierung für die Übernahme von Geschäftsteilen aus der Insolvenz.
  6. Beantragung der Insolvenz und Herauskaufen des Einzelhandels mit einer festgelegten Anzahl von Filialen und klar zugeordneten Mitarbeitern. Angebot zur Übernahme des gesamten Warenlagers.
  7. Das Insolvenzverfahren wurde nach sechs Wochen eröffnet und zwei Wochen später wurden die Filialen mit dem vorhandenen Warenbestand an die neue Gesellschaft verkauft. Die Finanzierung erfolgte zu 25% über die bisherige Hausbank und zu 75% durch den Insolvenzverwalter.

Sanierungsfall von Thomas Schader, KMU-Fachberater Sanierung®

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