Öffentliche Finanzierungshilfen für KMU

Öffentliche Finanzierungshilfen
Kleine und mittlere Unternehmen können nahezu jeden Verwendungszweck mit öffentlicher Förderung finanzieren - ein Überblick.

KMU-Berater Carl-Dietrich Sander, der auch die Fachgruppe Finanzierung-Rating leitet, gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Mögliche Verwendungszwecke

Unabhängig davon, welches Thema bei einem Unternehmen zur Finanzierung ansteht: nahezu jeder Finanzierungsbedarf kann mit öffentlicher Förderung finanziert werden. Zu denken ist dabei zum Beispiel an

  • Investitionen jeder Art
  • Betriebsmittel – Finanzierung von wachsenden Forderungs- und Lagerbeständen sowie halbfertigen und fertigen Arbeiten
  • Innovationen
  • Eigenkapital
  • Existenzgründung
  • Energieeffizienz
  • . . .

Ausnahmen: In fast allen Förderprogrammen wird die Finanzierung von Unternehmen in Krisen- und Sanierungs-Situationen ausgeschlossen sowie die reine Umschuldung von Kontokorrent-Kredit-Inanspruchnahmen. In beiden Fällen lohnt es sich aber, speziell bei den Landesförderbanken nachzufragen, ob es nicht doch eventuell Programme gibt, die diese Situationen unterstützen.

Die Förderinstitute

Das bekannteste Förderinstitut ist die Eine Aufstellung aller Landesförderbanken finden Sie beim Bundesverband öffentlicher Banken – dort können Sie diese im PDF-Format herunterladen (leider ohne Internetadressen oder Verlinkung). Die Unterschiede zur KfW liegen zum Teil in folgenden Bereichen:

  • ähnliche bis gleiche Programme mit z.T. leicht besseren Konditionen
  • weitere Programme mit regionalen Zielsetzungen
  • eventuell kürzere Wege über die Hausbanken (siehe Thema “Weg zum Förderkredit”)
  • weitere Förderangebote wie Seminare, Beratungen etc.

In jedem Bundesland gibt es darüber hinaus eine Bürgschaftsbank: Diese tritt ein, wenn die Hausbank das Vorhaben schon gerne finanzieren würde – das Unternehmen aber aus Sicht der Bank nicht genügend bankübliche Sicherheiten für das beantragte Kreditvolumen zur Verfügung stellen kann. Dann kann ein Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank gestellt werden, die bis zu 80 Prozent des Kreditvolumens gegenüber der kreditgebenden Bank verbürgen kann. Die Bürgschaftsbanken finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken mit jeweils direkter Verlinkung.
Eine generelle Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der Weg zum Förderkredit

Der Weg zu einem Förderkredit geht immer über die Hausbank/en des Unternehmens. Das bedeutet: Dort stellt das Unternehmen “ganz normal” seinen Kreditantrag und die Hausbank leitet diesen an die jeweilige Förderbank weiter (Hausbankprinzip). Der Hintergrund für diese auf den ersten Blick vielleicht umständlich erscheinende Regelung: Die Hausbanken tragen in der Regel das volle Kreditrisiko für den Förderkredit. Die Förderbanken stellen den Hausbanken lediglich die finanziellen Mittel (Refinanzierung) zur Verfügung. Denn wiederum in der Regel können die Förderbanken gerade langfristige Mittel preiswerter am Markt aufnehmen als Sparkassen und Volksbanken.
Auch wenn ein Förderprogramm vorsieht, dass die Förderbank einen Teil des Kreditrisikos übernimmt (sogenannte teilweise Haftungsfreistellung für die Hausbank) bleibt es bei diesem Antragsweg.
Dieser Weg gilt auch für die Beantragung der Bürgschaft einer Bürgschaftsbank.
Einzige Ausnahme ist die Aufnahme von Eigenkapital: Hier wendet sich das Unternehmen direkt an die jeweilige Förderbank, die auch Beteiligungskapital vergibt. Ergänzend: Alle Bürgschaftsbanken haben Schwestergesellschaften – die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Diese stellen ebenfalls Eigenkapitalbeteiligungen zur Verfügung.
Eine weitere Ausnahme vom Hausbankprinzip gibt es bei den meisten Bürgschaftsbanken: Dort können Unternehmen direkt eine “Bürgschaft ohne Bank” beantragen – meist in einer Höhe bis zu Euro 100.000 und zum Teil auch darüber – und dann, wenn diese Bürgschaft bewilligt wurde, damit zu einer Bank ihrer Wahl gehen, um ihr Vorhaben finanzieren zu lassen. Die Konditionen und Kosten für diess Programm sind von Land zu Land etwas unterschiedlich. Für Detailinformationen wenden sich Unternehmen am besten direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland. Die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken gibt es unter: www.vdb-info.de/mitglieder

Der Preis des Förderkredits

Die Bankenaufsichtsbehörde erwartet von allen Kreditinstituten, dass diese ihre Zinssätze entsprechend dem Risikogehalt des jeweiligen Kredits festlegen. Dieser Risikogehalt wird bestimmt vom Ergebnis des jeweiligen Banken-Ratings und der Höhe des nicht gesicherten Teils des Kredits (sogenannter Blankoanteil: Kreditsumme abzüglich Sicherheiten in der Bewertung der Bank).
Für die Förderbanken gilt dies ebenso. Dafür verwenden alle Förderbanken ein einheitliches Schema von Preisklassen. Basis dafür sind zwei Informationen, die die Förderbank von der Hausbank erhält:

  • Die Ausfallwahrscheinlichkeit der Ratingklasse des Unternehmens
    Diese werden in sieben Bonitätsklassen eingeteilt – beginnend mit “1” = beste Bonität
  • Der Blankonanteil des beantragten Kredites
    Diese werden in drei Sicherheitenklassen eingeteilt – beginnend mit “1” = hochwertige Sicherheiten

Eine Übersicht dazu mit den heutigen Konditionen (04.07.2017) eines KfW-Unternehmerkredits können Unternehmen hier herunterladen. In dieser Darstellung wird deutlich, dass sich die beiden genannten Bestimmungsfaktoren für den Zinssatz verhalten wie zwei kommunizierende Röhren: Bei guter Bonität benötigt ein Unternehmen wenig Sicherheiten. Andererseits kann ein Unternehmen seine nicht so gute Bonität zumindest teilweise durch hochwertige Sicherheiten kompensieren.
Wie werden diese Zinserträge zwischen Förderbank und Hausbank verteilt? Die Förderbank erhält in allen Preisklassen dengleichen Anteil der Zinsmarge – denn die Refinanzierung ist unabhängig vom Kreditrisiko. Das heißt im Umkehrschluss: In Preisklasse A erhält die Hausbank ca. 0,50 %, den Aufschlag in den weiteren Preisklassen erhält in voller Höhe die Hausbank.

Die Verhandlung mit der Hausbank zum Förderkredit

Immer wieder berichten Unternehmen, dass ihre Hausbank/en “ungern” einen Förderkredit beantragen (das zeigt sich auch seit Jahren in den Ergebnissen des “KMU-Banken-Barometer“). Als Gründe werden häufig genannt: Aufwändiger Arbeitsprozess und / oder zu geringer Ertrag für die Bank. Der zweite Grund wird durch die dargestellte Konstruktion der Zinsfindung nicht gerade glaubwürdig.
Unternehmen sollten daher zum Beispiel die folgenden Hinweise beachten:

  • Vor dem Gespräch mit der Hausbank selber recherchieren, welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen könnten (oder durch einen Dienstleister recherchieren lassen)
  • Im Gespräch gezielt nach Förderkrediten fragen
  • Wenn die Hausbank lieber aus eigenen Mitteln den Kredit darstellen möchte: Das Angebot der Hausbank mit der Alternative Förderkredit im Detail vergleichen und ggf. verhandeln

Letztlich ist es hier wie bei allen Finanzierungsthemen: Es hängt von der Verhandlungsmachtposition des Unternehmens ab, inwieweit es seine eigenen Vorstellungen auch zum Einsatz von Förderkrediten durchsetzen kann.
Abgeschlossen: 04.07.2017