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Antwort auf Offenen Brief zum Förderstopp der Corona-Beratung für KMU

Markus Uhl bezieht Stellung

Nach dem nicht nachvollziehbaren, unangekündigten Stopp der Genehmigungen und Auszahlungen im Corona-Soforthilfe-Programm richtete der Bundesverband “Die KMU-Berater” Ende Mai einen Offenen Brief an Herrn Minister Altmaier. Diesen Brief können Sie in unserem Beitrag “Offener Brief zum Förderstopp der Corona Beratung für KMU” nachlesen.

Die Antwort auf den Offenen Brief erreichte den Verband einen Monat später. Der Vorstandsvorsitzende Herr Joachim Berendt und Inhaber der Unternehmensberatung Berendt & Partner, Saarbrücken, erhielt per E-Mail die folgende Nachricht von Markus Uhl, Mitglied des Deutschen Bundestags. Markus Uhl verspricht in seinem Schreiben, am Thema “dranzubleiben”:

Sehr geehrter Herr Berendt,

vielen Dank für Ihr Schreiben, bezüglich des gestoppten Corona-Sonderprogramms der BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

Ihre Bedenken und Ihre Kritik anhand des offenen Briefes kann ich nachvollziehen. Sie betonen, dass Ihre Branche natürlich nicht ehrenamtlich und kostenfrei arbeiten soll, um Unternehmen zu retten und damit auch die Steuerzahler zu entlasten. Zudem weisen Sie darauf hin, dass bei dem Programm offenbar nur eine zeitliche Begrenzung hinsichtlich der Beantragung vorgegeben wurde, jedoch keine Budgetbegrenzung und monieren, dass der Bundestag seine Zusagen gegenüber den KMU nicht einhalte. Sie fordern eine schnellstmögliche Antragsbearbeitung und die Ausstattung des Programms mit einem ausreichenden Budget.

Die seit 2015 bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde Anfang April 2020 um ein Modul erweitert, das Corona-betroffenen Unternehmen und Freiberuflern eine schnelle und unbürokratische Förderung einer freiberuflichen Unternehmensberatung ermöglichen sollte. Die für das spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel in Höhe von 15,3 Mio. € sind frühzeitig ausgeschöpft worden.

Die anderen Module der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows („Jungunternehmen“,
„Bestandsunternehmen“ sowie „Unternehmen in Schwierigkeiten“) stehen weiterhin unverändert zur Verfügung. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, werden die Verwendungsnachweise zu den Beratungen, die bis Ende Mai von den KMU gegenüber dem BAFA vorgelegt wurden, z.Zt. von den in die Förderung eingebundenen Leitstellen
und dem BAFA nach Eingang der prüffähigen Unterlagen geprüft. Bisher wurden noch keine Bewilligungen erteilt. Nach einzelnen Hinweisen auf fragwürdige Berater, Beratungsangebote und -inhalte (vgl. auch Medienberichterstattung dazu) hat das BMWi das BAFA aufgefordert, die im konkreten Einzelfall vorgelegten Beratungsberichte besonders sorgfältig zu prüfen. Gleiches gilt für die eingereichten Nachweise zur Feststellung der Befähigung neuer Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, um unseriöse Berater möglichst im Programm auszuschließen. Bis zur Klärung etwaiger Auffälligkeiten erfolgen keine Bewilligungen und Auszahlungen durch das BAFA.

Für Sie werde ich weiter an dem Thema dranbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Uhl

Mitglied des Deutschen Bundestages

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