Die Fachgruppe Sanierung setzt sich aus Experten zusammen, die alle für eine erfolgreiche Sanierung benötigten Kernkompetenzen wie Recht, Steuern, Strategie, Betriebswirtschaft und Controlling vertreten. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig. Dieses ermöglichte einen zeitnahen Gedankenaustausch und vollständigen Wissenstransfer. Die Fachgruppenmitglieder haben ein Leitbild formuliert. Die darin aufgestellten Regeln sind für alle verbindlich. Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wird regelmäßig überprüft.
Die vom IDW erstellten und als gängiger Standard anerkannten Sanierungsrichtlinien sind aufgrund ihrer starken Zergliederung auf KMU-Betriebe nur bedingt anzuwenden. Um die vorhandene Qualität in der Sanierungsberatung der KMU-Betriebe optimal zu gestalten und stets auf gleichem hohem Niveau zu ermöglichen, wurde von der Fachgruppe Sanierung eine eigene Richtlinie entwickelt. Die Richtlinie zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU der Fachgruppe Sanierung (KfS), kurz der KfS-Standard. Der KfS-Standard systematisiert die Sanierungsberatung für unsere Kunden, die inhabergeführten Unternehmen, die wir aus der Krise führen.
Der KfS-Standard hat die besonderen Anforderungen inhabergeführter Unternehmen im Fokus. Damit werden sowohl die Analyse der betrieblichen Belange und Notwendigkeiten als auch die auf privater Seite vorhandenen Erwägungen zur Sicherung des Vermögens betrachtet.
Der KfS-Standard wird von Kammern, Gerichten und Banken anerkannt. Eine Sanierungsberatung auf Basis unseres Standards verschafft dem Unternehmen und dem Unternehmer die benötigte Sicherheit und Nachhaltigkeit in seinem wirtschaftlichen Handeln.
Damit eine Sanierung gelingt, ist es notwendig, auf diversen Beratungsfeldern hohe Kompetenz und Schlagkraft zu haben. Unsere Unternehmerkunden können sich darauf verlassen, dass die Mitglieder der Fachgruppe Sanierung optimal aufgestellt sind und die gängigen Standards sowie die Rechtsprechung kennen und umsetzen. Um für unsere Kunden immer optimale und umsetzbare Wege aus der Krise zu finden, arbeiten Fachgruppenmitglieder kooperativ und zielführend zusammen.
Sechs KMU-Berater aus der Fachgruppe Sanierung werden von Ulrich Zimmermann interviewt und sprechen über ihr Expertenthema. Dabei beleuchten sie eine Vielfalt an Fragen und Aspekten rund um Unternehmenskrisen und Unternehmenssanierung. Hören Sie gerne rein und lassen Sie sich inspirieren.
Wir starten mit der Folge “Wann fängt die Krise an?”. Alle weiteren Folgen finden Sie über einen Klick auf die drei Punkte neben dem Wort “Teilen”.
Die Fachgruppe Sanierung ermöglicht es jedem Mitglied, sein Fachwissen immer auf dem aktuellsten Stand zu haben. Durch eine permanente Aufgabenteilung werden komplexe Themen von Experten fundiert und für alle zugänglich aufbereitet. So wird die bestehende hohe Kompetenz in der Fachgruppe stets bei allen Mitgliedern aufrechterhalten. Jedes Mitglied arbeitet in seinen Kompetenzfeldern intensiv mit.
Die Fachgruppenmitglieder kennen und schätzen sich. Sie haben Vertrauen und arbeiten immer teamorientiert. Kooperationen zwischen den Mitgliedern der Fachgruppe führen zu exzellenten Beratungsergebnissen. Wenn sich ergänzende Kompetenzen bündeln, erhöht sich die Schlagkraft. Sanierungen werden erfolgreicher und nachhaltiger umgesetzt. Auch werden Kooperationen zwischen den Mitgliedern genutzt, um die Kapazitäten besser und für unsere Kunden effektiver zu bündeln.
Wir bieten Ihnen erfolgreiche und nachhaltige Sanierungslösungen:
Wir nutzen den Austausch in der Fachgruppe, um zielgerichtet Wissen auszutauschen:
"Die Fachgruppe Sanierung bietet einen qualifizierten Erfahrungsaustausch. In jeder Sitzung kann ich einen Mehrwert mitnehmen, der mich in der täglichen Praxis meines Beratungsgeschäftes weiterbringt. Auch aus diesem Grund habe ich die Leitung der Gruppe gerne übernommen und bringe mich in die gemeinsame Arbeit ein."
"Die Fachgruppe Sanierung steht für mich für Informationsaustausch auf Augenhöhe mit dem Fokus auf inhabergeführten Unternehmen. Vier ganztägige Treffen jährlich bieten die Grundlage für vertrauensvolle Zusammenarbeit - sowohl in der Fachgruppenarbeit als auch in der konkreten Unterstützung der von uns betreuten Unternehmen."
"Bei den regelmäßigen Fachgruppentreffen kommen ausschließlich Experten zusammen. Dabei wird offen und zielgerichtet Wissen ausgetauscht. Für aktuell anstehende Sanierungsaufgaben werden gemeinsam optimale Lösungen erarbeitet. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass schnell und sicher wirkende Sanierungsmaßnahmen erkannt werden. Der Austausch wird immer anhand eines aktuellen Projektes vorgenommen. Die Lösungen können sofort in der Umsetzung für den Kunden zu Ergebnissen führen."
Neben den klassischen Banken gibt es heute verschiedene Möglichkeiten, Liquidität zu besorgen. Es gibt diverse seriöse Online-Anbieter, die sich auf die Finanzierung von Unternehmen, auch in schwierigen Situationen, spezialisiert haben. Aber auch über die Hausbank geht oft mehr als man sich vorstellt.
Auf jeden Fall bedarf es eines guten und schlüssigen Konzeptes mit nachvollziehbar dargestellten Lösungsansätzen, aus denen die künftigen Finanzierer eine ausreichend positive Perspektive nachvollziehen können. Wichtig ist, dieses Konzept offen und vollständig zu kommunizieren.
Oft ist die Bank mit im Boot. Wenn Sie ihr Konzept überzeugend präsentieren, gibt es häufig mehr Spielraum, als Sie denken. Die Mitarbeiter in den Risikoabteilungen der Banken – diese sind die neuen Ansprechpartner im Krisenfall – fragen sehr genau und kritisch nach, was häufig als sehr unangenehm empfunden wird. Am Ende des Tages sitzen Sie mit im Boot. Lassen Sie sich hier von erfahrenen Sanierungsberatern begleiten.
Gläubiger, insbesondere Lieferanten, sind oft bereit. auf einen Teil der aufgelaufenen Forderungen zu verzichten. Dazu muss klar und deutlich herausgearbeitet und dargestellt werden, dass sie als Lieferant in einer künftigen Zusammenarbeit mit Ihnen wieder Ertrag generieren und die bestehende Forderung nicht zu 100% ausfällt. Weiterhin muss ein insgesamt rundes Konzept vorliegen, denn allein mit einem Verzicht – ohne Änderung der Unternehmensausrichtung, droht bereits die nächste Krise.
Grundsätzlich muss der Geschäftsführer eines beschränkt haftenden Unternehmens zu jeder Zeit wissen, ob die Insolvenzreife eingetreten ist. Eine Insolvenzantragspflicht besteht bei Überschuldung, sofern keine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, und bei Zahlungsunfähigkeit.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen.
Die Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Verbindlichen zu begleichen. Dabei kommt es sowohl auf den aktuellen Stichtag als auch die Entwicklung in den nächsten drei Wochen an.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können. Daher ist die erste Aufgabe, die Fälligkeiten mit den Lieferanten zu verhandeln und Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Hierbei ist es hilfreich, die Fälligkeiten über den Zeitpunkt von drei Wochen hinaus zu vereinbaren um einen langfristigen Effekt zu erzielen.
Dies ist abhängig von den geleisteten Bürgschaften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Weiterhin ist ein maßgeblicher Anteil in der Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung zu sehen. In Höhe der Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen zu später Antragstellung wird das Privatvermögen natürlich einbezogen.
Die KMU-Berater –
Bundesverband freier Berater e.V.
Rudolfplatz 3,
50674 Köln
Tel: 0221 – 27 106 106
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